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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Abwasser & Gebühren
Jean
(Mailadresse bestätigt)

  01.09.2008

Hallo,

Vor 8 Jahren verlegte der an unser Grundstück angrenzende Kleingartenverein ihre neue Abwasserleitung mit unserem Einverständnis (der Kürze wegen), anstatt aussen im Bogen herum, quer über unser Grundstück. Da unser Gebäude bis dahin an eine Kleinkläranlage angeschlossen war, haben wir uns ab da an die in Eigenregie erstellte Kleingartenleitung mit angeschlossen. Die Änderung und Stilllegung der Kleinkläranlage haben wir der Stadt bzw. der entsprechenden Behörde mitgeteilt, die sich die neue Situation zum damaligen Zeitpunkt vor Ort auch ansah.

Da die Situation und der Anschluss an eine Privatleitung auf Privatgrund rechtlich (rechtlich gesehen gehöre uns die Leitung nicht; wir sind wie die anderen 30 Parzellen mit ihren Lauben an die Leitung angeschlossen.) eine 'Grauzone' darstelle, könne man, so die Beamten, auch keine Gebühren in Rechnung stellen. Dies war bis vor zwei Wochen auch der Fall.

Nun bekamen wir eine Rechnung, in der wir die Abwassergebühren (ca. 10000 Euro) der letzten Jahre nachzahlen sollen. Das Stadtamt hat die entsprechenden Verbrauchsdaten bei den Stadtwerken besorgt und diese als Berechnungsgrundlage genommen. Warum die Wende und geht das soweit rückwirkend?

Gruss Jean



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.09.2008

Hallo Jean,

egal ob öffentliche oder private Leitung, wer Abwasser in die Kanalisation einleitet, muss auch dafür bezahlen.
Eine Rückforderung ist auch möglich - Festsetzungsverjährung gem. Abgabenordnung = 4 Jahre.

Grüsse
Fred



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