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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Anschlusspflicht für Brauereien?
Gast (Karin Koslowski)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.11.2007

Hallo,

in Berlin wird gerade diskutiert, ob das so genannte Betriebegesetz beändert wird und Brauereien auf diesem Wege verpflichtet werden sollen, sich an das öffentliche Wassernetz anzuschließen. Bisher konnten Brauereien auch ihre eigenen Brunnen für die Wasserversorgung nutzen.

Meine Frage: Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt? Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen dort und wo könnte ich diese einsehen?

Danke für die Antworten!

Karin



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.11.2007

Sehr geehrte Frau Koslowski,

in Baden-Württemberg haben viele Brauereien ihr eigenes Brauwasser und machen damit z.T. auch Werbung. Diese Brauwässer werden dann auch streng kontrolliert (Trinkwasserverordnung, Mineral- und Tafelwasserverordnung).

Was nun in Berlin Anlass für die von Ihnen genannten Bestrebungen ist, weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass die Befürchtungen einer nachteiligen Beeinflussung des Grundwassers durch Siedlungseinflüsse eine wesentliche Rolle spielen. Vielleicht hat man auch Angst, dass dann die Überwachung nicht in ausreichendem Maße erfolgt.

Ich weiß, mein Beitrag ist sicherlich keine Lösung für Ihre Frage, aber vielleicht gibt er Anregungen für weitere Argumente in Ihren Diskussionsbeiträgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Schmitt
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.11.2007

Hasllo Karin,

Ich denke, Regelungen zum sog. "Anschluß- und Benutzungszwang" finden sich in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Länder bzw. in den jeweiligen Landeswassergesetzen.

Grüsse
Fred



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