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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Jahresverbrauchsabrechnung
Gast (arnfred.stoppok)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.06.2007

Am 20.April 2007 ist mir eine "Jahresverbrauchsabrechnung" für Frischwasser für den Zeitraum vom 07.05.2004 bis 31.05.2006 zugegangen.Der Beginn dieses Abrechnungszeitraumes liegt fast 3 Jahre zurück.Die Zählerstände wurden von mir stets korrekt übermittelt, so dass jederzeit Abrechnungen möglich gewesen wären. § 24 Abs.1 AVBWasserV besagt: Das Entgeld wird nach Wahl des Wasserversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen abgerechnet.Muss ich die in der Abrechnung geforderten 1.063 Euro zahlen ?
Für den Abrechnungszeitraum 01.06.2006 - 31.05.2007 ist mir ebenfalls noch keine Abrechnung zugegangen, den Verbrauch habe ich aber selbst ermittelt und dem Versorger angeboten diesen in zwei Raten zu bezahlen, da von mir ja auch keine Abschläge angefordert waren.

Dieses Schreiben habe ich zunächst erst einmal an den Versorger geschickt:

„Jahresverbrauchsabrechnung“ vom 20. April 2007
Kundennummer 11993468743


Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen mit Datum 20. April 2007 übersandte „Jahresverbrauchsabrechnung“ weise ich auf das Schärfste zurück.

Zunächst einmal muss ich feststellen, dass die Zeitrechnung bei der E.ON Avacon AG entgegen üblicher Gepflogenheit eher ein Akt willkürlicher Natur ist.
Immerhin beinhaltet die übersandte „Jahresrechnung“ einen Abrechnungszeitraum von 2 Jahren und 24 Tagen. Für das Übersenden nimmt man sich in Ihrem Konzern nochmals mehr als ein Jahr Zeit.

Da ich mich vertragsgemäß verhalten habe, Ihnen frist- und termingerecht alle Verbrauchszahlen übermittelt habe, trifft mich kein Verschulden!

Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser von Tarifkunden (AVBWasserV) vom 20.Juni9 1980 folgendes festgelegt:

Das Entgelt wird nach Wahl des Wasserversorgungsunternehmens monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abgerechnet.

Diese Fristen wurden Ihrerseits nicht eingehalten, Gründe haben Sie ebenfalls nicht vorgetragen.
Verjährungsfristen sind von Ihnen nicht beachtet!




Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
Dieses ist im Schreiben vom 20. April 2007 nicht geschehen.
Ihr telefonischer Kundenservice war nicht in der Lage mir konkret zu erklären wie es zu dieser „Jahresabrechnung“ kommt.
Auf meine Bitte, mir eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen, wurde diese für die nächsten Tage avisiert.
Nach 10 Tagen hat mich die avisierte schriftliche Stellungnahme immer noch nicht erreicht!
Ein weiterer Anruf bei Ihrer Servicehotline gipfelt dann in einer wohl eher schlecht qualifizierten, des Hochdeutsch nicht mächtigen Mitarbeiterin in den Aussagen: „Dann müssen wir Ihren Anschluss halt sperren“ und, „das ist eben so“.
Qualifizierte Auskünfte waren ihr nicht möglich.

Auf die schriftliche Stellungnahme warte ich im übrigen bis zum heutigen Tag!

Ich hätte mir wohl denken müssen, das die Aussage „nächsten Tage“ in Ihrem Konzern einer anderen Zeitrechnung unterliegt.

Ein prima Kundenservice getreu nach dem Motto: „Geld her oder wir stellen das Wasser ab“.

In der Zwischenzeit haben Sie mich lediglich mit einer Mahnung und Drohungen belegt. Das geht in Ihrem Konzern ja recht schnell und liegt sicherlich daran, dass für diese Mahnungen keine Unterschrift erforderlich ist.
Es drängt sich die Vermutung auf, hiermit eine Einschüchterung des Verbrauchers bezwecken zu wollen, um von den eigenen Fehlern und Schlampereien abzulenken.
Im übrigen ist mir eine Mahnung vom 14.05.2007 nie zugegangen, die Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR wurden daher wohl vorsorglich in der Mahnung vom 28.05.2007 berücksichtigt.

Selbstverständlich bin ich stets bereit meinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen,
insbesondere für den Abrechnungszeitraum 01.06.2006 - 31.5.2007 ist mir für das verbrauchte Frischwasser bisher keine Abrechnung zugegangen.

Nach Ablesung der Zählerstände und der Differenzberechnung ergibt sich für diesen Zeitraum ein Frischwasserverbrauch von 309 m³, multipliziert mit dem Kubikmeterpreis in Höhe von 1,82 EUR incl. 7% MwSt. zuzüglich 86,64 EUR Jahresgrundpreis ergibt einen Gesamtpreis für den Abrechnungszeitraum vom 01.06.2006 - 31.05.2007 in Höhe von 649,02 Euro.

Da von Ihnen für diesen Zeitraum keine Abschläge erhoben wurden, mache ich Ihnen folgenden Zahlungsvorschlag:

Am 25. Juni 2007 erfolgt unaufgefordert eine Abschlagszahlung in Höhe von 349,02 EUR. Eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 300,00 EUR erfolgt bis zum 01. August 2007.
Damit sollte die Verbrauchsstelle für Frischwasser ausgeglichen sein.

Ab 01.07.2007 können von Ihnen monatliche Abschläge für Frischwasser in Höhe von 50,00 EUR von meinem Konto ..........bei der Postbank, BLZ 36010043 abgebucht werden.


Mit freundlichen Grüßen






Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  25.06.2007

Hallo Arnfred,

dieses juristische Problem scheint mir eher ein Fall für einen Rechtsanwalt zu sein. Ich bedauere sehr, aber Rechtsberatung ist nicht Sache dieses Forums.

Beste Grüße
Wilfried



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