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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Kanalisation Anbindung
Gast (Stefan Brucker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2007

Hallo alle zusammen ich habe mich entschlossen mein Haus an das öffentliche Kanalnetz anzuschlieschen.Unser Haus liegt in Baden-Würtemberg genauer gesagt im Kinzigtal.Das Haus ist im 18 Jahrhundert erbaut und 1965 umgebaut worden.Wir liegen in einem Aussenbereich. Die Kanalisation lege ich selber da ich im Handwerk tätig bin.Der Anschluss liegt auf den Grundstück meines Nachbarn.Die komplette länge der Kanalisation beträgt von meinem Haus zu dem Anschluss Ca.45m bis 50m und dazwieschen ist noch eine Gemeinestrasse die ich überqueren muss.Also die Kosten für die Rohre,Sand,Bagger,Arbeit usw. übernehme ich.Eines an dieser Sache ist mir aber nicht klar und zwar will die Gemeinde eine Anschlussgebühr von 4.500€ obwohl sie keine Arbeit mit dieser Leitung hat.Die Unterhaltung für diese Leitung liegt in meinem Bereich und eine Förderung von der Gemeinde ist auch nicht drin.
Ist hir alles richtig von der Gemeinde aus?
Gibt es eine Förderung oder so?
Kann mir jemand ein paar Tipps geben zu diesem Thema wäre echt super

Guss Stefan



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 04.04.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

es ist auch mal interessant, gesetzliche Regelungen aus dem "Ausland" kennenzulernen. Danke für Deine Ausführungen.

Aber die Frage kam ja aus Baden-Würtemberg und daher gelten dort die Bestimmungen des Kommunalabgesetzes des Landes Baden-Würtemberg.

Grüsse aus D nach A

Fred
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  04.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 04.04.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

die Regelung, wonach abgerechnet wird, kann jede Gemeinde oder Stadt in der Satzung abfassen wie sie will. Es sei denn, die zuständige Landesregierung  macht bereits gesetzliche Vorgaben.

Nur dort wo so etwas neu aufkommt, wie vor Jahren in den neuen Bundesländern hat man damit keine Erfahrung und man schreibt eben aus einer schon fertigen ab. So findet man heute in Sachsen oft bayrische und in Sachsen Anhalt niedersächsische Einflüsse in den Satzungen.
Es ist dann noch eine Frage, ob da ein Abwasser und Trinkwasserzweckverband dahinter steht oder ob die Gemeinde selbst den Versorger darstellt Im ersteren Fall sind meist die Anschlussgebühren höher als von selbstständig agierenden Gemeinden.

Man kann das daher nicht über einen Kamm scheren.

Nach der Satzung fragen lohnt immer. Denn wo keine vorhanden ist, können auch keine Gebühren erhoben werden. Dürfte aber heute eher eine Seltenheit sein.

LG aus GR

Lothar
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 04.04.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred bei uns in Österreich wird die Kanalanschlußgebühr tatsächlich nach der Wohnfläche des Gebäudes in m² nach einem sehr kompliziertem Schlüssel berechnet.Immerhin umfasst die verordnung Kanalanschlußgebühr / Kanalgebühr  8 Seiten  
mfg sepp
Ps ein Beispiel eine ins Haus intergrierte Garage ist Gebührenpfichtig ist diese freistehend dann nicht!
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.04.2007

Hallo Stefan,

es handelt sich hierbei um sog. "Kanalanschlußbeiträge", die dann zu zahlen, wenn ein Grundstück angeschlossen werden kann oder auch wenn es tatsächlich angeschlossen wird. Diese Forderungen ergeben sich aus dem Kommunalabgabengesetz und der dazu ergangen Satzung Deiner Gemeinde. Der Beitrag wird bezogen auf die Fläche des Grundstückes (und nicht wie Sepp meinte für die Fläche des Gebäudes - Sepp, entschuldige bitte diese Klartstellung) berechnet.

Grüsse

Fred
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.03.2007

Hallo Stefan
Bei uns(Oberösterreich) ist genau so wie Du dies schilderst man muss anschließen wenn der entfernteste Punkt vonn der Kanalanschschußstelle unter 50 m liegt und alles bezahlen Anschlußgebühr plus Hersellung der Zuleitung bis 50 Meter,leider! auch die Höhe der Anschlußgebühr ist ungefähr gleich ,es kommt auf die grösse des Hauses an und wird nach Quatratmeter berechnet!  mfg sepp



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