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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wasserrohrbruch
Gast (Gabriel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.02.2006

Hallo,
wer kann mir sagen, ob es sein kann, das ich eine Rechnung für einen Wasserrohrbruch in meiner Hausanschlußleitung bezahlen muß, obwohl dieser in der Hauptstraße, ca.30cm nach dem T-Stück der Hauptwasserleitung war.
Auslöser war warscheinlich die alte Verlegungsart der Wasserleitung, da diese nur in dem Aushub der Straße verlegt ist und diese min. 30 Jahre alt sein muß.

MfG

Gabriel



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Gabriel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 21.02.2006!  Zum Bezugstext

Das mit dem Schwerlastverkehr ist schon richtig, denn der Waaserrohrbruch liegt genau auf der Seite wo die Räder der LKW´s langlaufen.
Außerdem habe ich erfahren, das die alten Wasserleitungen nur bis 6 bar geeignet sind.
Wir haben aber seit 2 Jahren einen neuen Hochbehälter, der auch eine neue Versorgungsleitung, für den gewachsenen Bedarf an Trinkwasser hat.
Dadurch entsteht warscheinlich in den alten Wasserleitungen ein höherer Druck, was diese alten
PE-Rohre nicht aushalten.

MfG

Gabriel
Gast (Georg Schütte)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2006

Das Thema ist absolut diskussionswürdig,hier gibt es keine einheitliche Regelung.Die Satzungen der Wasserwerke sind von Versorger zu Versorger unterschiedlich.Oftmals ist es so das die Versorgung eine Unterhaltungs und Kostenpflicht bis zur Grundstücksgrenze haben,selten muß der Eigenümer aber bis zur Hauptleitung die Reparaturen bezahlen.Wenn das der Fall ist,so ist meist die Grundgebühr geringer.Kosten eines Rohrbruchs auf dem Grundstück werden oft durch die Gebäude bzw.Leitungsversicherung übernommen.Die Versicherungen zahlen jedoch aus meiner Erfahrung lieber fünf mal eine Reparatur als einmal eine Erneuerung des Hausanschlußes.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2006

Hasllo zusammen,

entscheident in diesem Fall ist einzig und allein die Frage: Wer ist Eigentümer der Leitung, in dem der Rohrbruch sitzt(saß). Diese Auskunft findet man in der Satzung der den Versorgungsbedingungen des WVU. Der Eigentümer ist zuständig für die Instandsetzung bzw. die daraus entstehenden Kosten.

Grüsse

Fred
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  22.02.2006

Hallo Gabriel,

in Hannover beginnt die hauseigene Leitung erst ab Wasseruhr - was auch die logische Schnittstelle ist, vermutlich nicht nur in Hannover. Ich hatte im Jahr 2004 einen Rohrbruch in meiner Einfahrt. Die Stadtwerke haben darauf hin ca. 50 m alte Leitung erneuert - von der Hauptleitung auf der Straße bis ins Haus, zum Wasserzähler.

Beste Grüße
Wilfried

Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  21.02.2006

Hallo,

interessante Frage. Zunächst würde man ja sagen, dass die hauseigene Leitung ab Wasseruhr beginnt. Dem ist leider nicht so. Aber einen Bruch im Strassenbereich, sprich ausserhalb des eigenen Grundstücks, ist im Prinzip auf Schwerlastverkehr, Senkungserscheinungen und ähnliches zurückzuführen und es ist eine Überlegung wert, wie weit an sie gestellte Forderungen wegen Baumängel im Strassenbereich an die Verwaltung weitergeleitet werden können. Zum Beispiel: dass die Strasse so wie sie gebaut wurde nicht für Schwerlastverkehr geignet ist, oder die Wasserleitung nicht sachgerecht verlegt wurde.

Das nur mal als Denkanstoss.Die Beweisführung dabei könnte natürlich teurer als die Wasserrechnung werden.

Vielleicht weiss ja noch jemand genau Bescheid was Sache ist.

Grüsse aus GR

Lothar



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