Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Schmutzwasserschaden durch Regenwasser
fjmjka
fjmjkafreenet.de
(Mailadresse bestätigt)

  03.08.2005

Hallo.
Innerhalb von 7 Wochen habe ich zum zweiten Mal meinen gesamten Keller inklusiv Kellerwohnung mit Möbel, Teppiche usw. unter Wasser stehen.
Bei starken Regenfällen wird mir durch den Abwasserkanal (nicht Regenkanal)das Regenwasser zurück in mein Haus gedrückt.
Die Abwasser-Rückstausicherung ist immer von mir gewartet worden, hält aber dem starken Wasserdruck nicht stand und das Wasser drückt zwischen Gehäuse und Deckel in meinen Keller.
Ich bewohne das Haus jetzt 18 Jahre und bisher ist so etwas nie passiert. Mir ist auch nicht klar, wieso bei zwei getrennten Systemen, Regenwasser und Abwasser, dass Regenwasser durch den Abwasserkanal zurückstaut. Hier kann doch etwas nicht stimmen? Oder? Direkt nach dem ersten Mal habe ich mich an die Stadt gewandt. Leider bekam ich nur eine ausweichende Antwort. Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben. Ich habe direkt nach dem ersten Wasserschaden meinen Keller komplett renoviert und war gerade fertig damit. Jetzt wieder der gleiche Mist. Innerhalb von 7 Wochen ein Schaden von fast 7.000,00 Euro.
Meine Versicherung, die ich direkt nach dem ersten Schaden auf "Elementar" erweitert habe tritt in so einem Fall nicht ein, da das Regenwasser nicht durch Fenster, Türen usw. eingetreten ist. (Ist für mich so gar verständlich) Die Versicherung sagt mir, dass ich mich an die Stadt wenden soll, weil dort in den zwei "Kanälen" etwas nicht stimmen könne. Die Stadt will sich aus allem raus halten.
Kann und soll ich die Stadt deshalb verklagen?
Bitte um reichlich Antworten und um Hilfe.
Vielen Dank.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Gast (Heinemann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von fjmjka vom 06.08.2005!  Zum Bezugstext

Lieber spät als nie,

insofern berücksichtigen Sie bitte bei einem Einbau einer elektrischen Rückstauklappe, dass Sie evtl.vom Hauptkanal kommendes Schmutzwasser zurückhalten jedoch nicht Ihr eigenes Wasser, welches vom Hinterhaus kommt. Vielleicht liegt bei Ihnen ein Fehlanschluss vor? Haben Sie diese Leitung bereits untersuchen lassen?
Gast (Manfred Abt AQUA-Bautechnik)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.08.2005

Nochmals ein Hallo aus Köln,

jetzt sind wir ja doch bei unserem eigenen Thema angelangt. Um es kurz zu machen: die an ein Kanalnetz anschließbaren Schmutzwassermengen (wir sprechen von sogenannten Einwohnergleichwerten) und bei Regen abflusswirksamen Oberflächen werden immer individuell berechnet. Es gibt also keine "maximale Zahl von Häusern, die an ein Kanalnetz angeschlossen werden dürfen".
Der zusätzliche Anschluss von neuen Baugebieten führt natürlich immer zu einer zusätzlichen Belastung der Kanalnetze, was aber nicht heißen muss, dass diese Netze dadurch überlastet werden, evtl. werden sie auch nur richtig ausgelastet.

Grundsätzlich stellt unser Fachgebiet eine Ausnahme bei allen technischen Fachgebieten dar. Wir planen unsere Anlagen nicht so, dass sie immer funktionieren, sondern so, dass sie erst ab einer gewissen (naturgegebenen) Belastung versagen. D.h. es ist eben zulässig, dass die Kanalisation bei extremen Starkregenereignissen in den Einstau geht oder sogar überstaut.

Das geplante Rückhaltebecken dient dem Schutz der dahinterliegenden Kanalisation und Bebauung, indem es Wasser zwischenspeichert. Für eure Wohnlage ergibt sich daraus also keine Vereinfachung der Situtation, evtl. sogar eine Verschärfung. Und es ist Aufgabe des Planers, dafür zu sorgen, dass diese Verschärfung im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe bleibt. Ich würde mich trotzdem bei der Stadtverwaltung mal erkundigen, ob sich aus dem aktuell laufenden Bauvorhaben des Rückhaltebeckens eine Änderung der Wasserspiegellage in den vorgeschalteten Kanalnetzen (SW- und RW-Netz) ergeben hätte. In Ibbenbüren ist dies die Bauverwaltung, Fachdienst Tiefbau, Stadtentwässerung, Ansprechpartner siehe www.ibbenbueren.de, virtuelles Rathaus.

Letzendlich bleibt es für dich bei dem alles entscheidenen Satz:
 Jeder Bürger hat alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Entwässerungseinrichtungen selbst gegen Rückstau zu schützen.

Ich hoffe, ich konnte etwas beitragen, jetzt muss ich mal arbeiten.
fjmjka
fjmjkafreenet.de
(Mailadresse bestätigt)

  07.08.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Manfred Abt vom 07.08.2005!  Zum Bezugstext

Hallo.
Ich vermute, dass die Ursache darin liegt, dass in den letzten 2 - 3 Jahren zwei neue Baugebiete an das gleiche Kanalnetz angeschlossen wurden, an dem ich auch angeschlossen bin.
Das eine liegt östlich von mir und liegt vor der Siedlung wo ich wohne. Das andere liegt westlich hinter meiner Siedlung. Das bedeutet, dass eine große Menge Wasser vor "meinem" Kanal und eine weitere Wassermenge hinter mir einläuft.
(Danach kommt weiter im Westen erst die Kläranlage.)
Ich vermute, dass das vorhandene Kanalsystem für diese Wassermengen nicht geeignet ist.
(Hier wäre es mal interessant zu wissen, wieviel Häuser an ein Kanalsystem angeschlossen werden dürfen. Bei wem könnte man das in Erfahrung bringen?)
Das würde auch erklären, dass die Stadt vor ca. 6 Monaten zwischen der Siedlung wo ich wohne und der westlichen Siedlung mit dem Bau eines  Regenrückhaltebeckens begonnen hat.
(Leider sind die Bautätigkeiten seit ca. 3 Monaten am ruhen.)
Schöne Grüße aus Ibbenbueren
 
Gast (Manfred Abt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.08.2005

Noch etwas:
deine Frage ist ja noch gar nicht beantwortet:

Eine Klage gegen die Stadt macht nur in zwei Fällen Sinn:
1. wenn der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal nachweislich oberhalb der Rückstauebene gelegen hat, dies ist in den meisten Fällen die Straßenoberkante, soweit nich von der Kommune anders definiert.
2. wenn die Kommune zur Zeit am Kanal arbeitet und die Leistungsfähigkeit während der Bauzeit eingeschränkt hat, ohne die Anwohner zu informieren.

In allen anderen Fällen wäre eine Klage zum Scheitern verurteilt.

Gruß aus Köln
Gast (Manfred Abt AQUA-Bautechnik)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.08.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von fjmjka vom 06.08.2005!  Zum Bezugstext

Hallo nochmal,
das mit der Trennung von RW und SW war schon klar, aber hinsichtlich der Frage der Rückstausicherung gibt es da keine Unterschiede: alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene müssen gegen Rücktstau gesichert werden. Die Kommunen gehen da auf Grund leidvoller Erfahrungen heute mit Ihren Satzungen auf die sichere Seite, und das ist auch gut so. Natürlich sind die beiden Systeme im Idealzustand vollkommen voneinander getrennt. Aber keine Kommune kann verhindern, dass in irgend einer angeschlossenen Privatanlage eine Verbindung besteht, und dann wird der SW-Kanal mit RW geflutet. Oder es gibt einen Straßentiefpunkt, wo die Straße überstaut und das RW durch die Lüftungsöffnungen in den SW-Kanal fließt. Ersterer Fall dürfte aber meist der maßgebende sein.

Zu deiner Frage: die Rückstausicherung kann natürlich auch zwischen Haus und Kanal eingebaut werden, dann braucht man aber einen separaten Schacht, Kosten sind stark von der Tiefe der Leitung und den darüber liegenden Oberflächen abhängig. Ich schätze mal zwischen 1,0 und 3 Tausend Euro. Zu den Techniken der Rückstausicherungen habe ich meine eigene Meinung, aber die Anlagen von Kessel entsprechen auch der Norm, wenn es sich denn um eine fäkaliengeeigneten Typ handelt. Das Optimum stellt meines Erachtens ein System von Passavant dar, bei dem im Kanalrohr noch ein Gummirohr liegt, welches bei Rückstau durch äußeren Luftdruck zusammengepresst wird. Dieses System ist dann weitgehend unempfindlich gegen Fremdkörper, die im Bereich der Rückstauklappe liegen. Sieht aber aus wie ein halber VW-Motor und ist auch nicht ganz billig. Typ heißt wenn ich mich recht erinnere Quatrix.

Nochmals Thema Heimwerker: wir haben nach entsprechenden Regenereignissen für einige Kommunen schon Rückstauberatung der Anwohner unterbreitet. Und man ahnt gar nicht, wieviele Risikostellen es gibt.

Ich wünsche dir, dass du weiterkommst.
fjmjka
fjmjkafreenet.de
(Mailadresse bestätigt)

  06.08.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Manfred Abt AQUA-Bautechnik vom 05.08.2005!  Zum Bezugstext

Hallo.
Zuerst einmal DANKE für die Antworten.
Zur Antwort von Fred/Carsten und Manfred:
Ich wohne in NRW im Kreis Steinfurt in Ibbenbueren.
Betroffen waren auch meine Nachbarn.
Ich muss nochmals darauf hinweisen, dass mein Regenwasser gut abläuft. Das Problem liegt darin, dass mir das Regenwasser durch den Abwasserkanal zurück gedrückt wird, obwohl es getrennte Systeme sind (sein sollen)
Wo mir das Regenwasser durch den Abwasserkanal zurück gedrückt wurde, standen die Strassen noch nicht einmal unter Wasser. (Soviel zur Regenwassermenge)
Zur Antwort von Manfred:
Ich habe im Keller in der Kellersohle eine Kessel-Rückstausicherung mit einer automatischen und einer zweiten manuell verschließbaren Klappe.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit sich außerhalb des Hauses so zu schützen, dass das Wasser erst gar nicht bis zum Haus kommen kann?
Wäre nett, wenn ich noch einmal Antworten bekäme.

Gast (Manfred Abt AQUA-Bautechnik)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.08.2005

Ja, das Thema kenne ich leider aus privater und beruflicher Erfahrung.
Privat habe ich schon ein paar mal Familienmitgliedern den Keller ausgepumpt, bis die auf mich gehört haben.
Und von Berufs wegen berate ich Städte und Gemeinden bei Ihren Abwasserfragen. Und da die gerne auf uns verweisen, habe ich dann irgendwann ein Rückstauhandbuch geschrieben uns ins Web gestellt: Siehe http://www.aqua-ing.de
In welcher Stadt wohnst du denn? Meistens freuen sich die Tiefbauämter oder Abwasserwerke über unser Handbuch, dass nimmt ihnen nämlich einen Teil der Arbeit ab.

Rückstauschutz ist wirklich nichts für den Heimwerker, und man sollte sich auch ganz sicher sein, dass der Installateur auch wirklich zu 100% in diesem Thema fit ist.

Ein Problem sind die Rückstausicherungen, gerade auch im Schmutzwasserkanal. Und viele Installateure bauen da heute noch völlig ungeeignete Systeme ein. Und kaum liegt da ein Häufchen oder auch eine Wäscheklammer zwischen ist das Wasser im Keller. Hinsichtlich des Druckes muss man immer davon ausgehen, dass der Druck bis zur Straßenoberkante steigen kann, in ungünstigen Fällen auch noch höher.

Grüße von dem Wasserbauingenieur aus Köln

Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  04.08.2005

Hallöchen,

selbst wenn die Kanäle verkehrt angeschlossen sein sollten, haftet der Grundstückbesitzer dafür! (leider)
Vielleicht solltest Du mal eine Kamerabefahrung Deiner Kanalanschlüsse durchführen (lassen), über die Rückstauklappen sollte das kein Problem darstellen.
Wie Fred erwähnt hat, könnte der Kanal auf beschädigt sein und ein Abfließen gestört sein...
Ob die Kanäle richtig angeschlossen sind, kannst Du ganz einfach mit Kaliumpermanganat prüfen, ab ins Klo damit, gespült und ab auf die Straße und gucken, wo es ankommt.
Natürlich solltest Du nicht alleine an irgendwelchen Kanaldeckeln "rumfummeln", Du musst auf jeden Fall die Stadt zu Hilfe ziehen! Zumindest kannst Du auf Deinem Grundstück prüfen, ob alles richtig angeschlossen ist (wenn Du wissen solltes, welche Leitung Regenwasser / Schmutzwasser abführt...).
Wo wohnst Du?

Gruß Carsten
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.08.2005

Hallo,

ich würde die Stadt/Gemeinde erstmal fragen, ob die sich sicher sind, dass der Regenwasserkanal unterhalb Deines Hauses nicht ggfs. verstopft ist oder gar Wurzeln oder ähnliches in den Kanal eingewachsen sind, die den freien Abfluß vermindern / verhindern. Etwas in der Art muss es ja sein, wenn die letzten 18 Jahre so etwas nicht passiert ist.Dieses kann man mit einem sog. Kanalfernauge einfach und günstig realiesieren.
Zusatzfrage: Bist Du einzig betroffen oder Nachbarn auch?

Viel Erfolg und weiterhin Glück

Fred



Werbung (3/3)
Laboruntersuchung für Ihr Brunnenwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas