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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Kosten für Wiederinbetreibnahme des Hausanschlusses
Gast (Ronny Hahn)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.06.2005

Hallo,

ich habe da auch mal Frage.

Ich habe mir ein altes Haus zugelegt, wo seit 1997 kein Wasser mehr war. Nun wollte ich eine Wasseruhr wieder einbauen lassen, wo jedoch der Druck zu gering ist und dies nicht klappte.
Nun teilte mir der Wasserversorger nach 6 Monaten mit, dass die Rohre nicht mehr in Ordnung sind und machte ein Angebot von ca. 700€ für die Neuverlegeung.
Grund dafür sei eine defekte Abstellung an der Versorgungsleitung.

Ich sehe aber nicht ein dafür Kosten auszugeben, da ich doch eigentlich nur ab der Wasseuhr dafür sorge zu tragen habe oder?

Danke für eure Antworten.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  06.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ronny Hahn vom 05.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Ronny,

ich wills mal so formulieren:
Die AVBWasserV sind eine Art "Grundgerüst" eines Vertrages zwischen Wasserlieferant und Abnehmer. Zusätzlich oder abweiched davon können unterschiedlichste "Änderungen" im Vertrag vorgenommen werden, d.h. wo der Absteller sitzt, wer dafür zu zahlen hat, bis zu welcher Stelle der Versorger unterhaltspflichtig ist, ab welcher Stelle der Abnehmer unterhaltspflichtig ist etc. etc.
Wenn in der Satzung geregelt ist, dass der Abnehmer von der Hauptleitung an dafür zu zahlen hat, kannst Du nichts dagegen machen!
Sollen die 700 Euro für den Absteller sein oder für den kompletten Anschluss?

MfG Carsten
Gast (Ronny Hahn)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 03.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,

kann ich Dir nicht sagen, ich weiss nur das das wohl sehr sehr alte Leitungen sind.

Die Berufen sich auf Absatz3bc(Kommentar Morell zur AVBWasserV §10)

Auf eine Satzung oder ähnliches haben die sich nicht berufen.

Gruss Ronny
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  03.06.2005

Hallo Ronny,

wer wofür verantwortlich ist hängt von der jeweiligen Satzung der Gemeinde ab!
Was ist denn für eine Leitung derzeit vorhanden?

MfG Carsten



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