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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Meldepflicht von Brunnen
Gast (Gerhard Neef)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.03.2005

Hallo wer kann mir weiterhelfen,
muß meinen Trinkwasserbrunnen seit 1890 bestehend jetzt melden. Habe Trinkwasser mit guter Qualität und zusätzlich eine Umkehrosmoseanlage eingebaut. Nun habe ich gehört das ich mein Brunnenwasser ( keine Vermietung ) Jährlich untersuchen lassen muß obwohl durch die Umkehrosmoseanlage keine Schadstoffe mehr vorhanden sind.
1.Wie kann ich eine Jährliche untersuchung umgehen ?
2. Was kostet so eine Untersuchung ?
3. Muß ich den meinen Brunnen melden obwohl dieser schon über Hundert Jahre besteht ?
4. Was würde eine Behörde tun wenn mein Brunnenwasser  nicht trinkbar wäre . Müßte ich es dan auch Jährlich untersuchen ?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Michael Schmidt
(Mailadresse bestätigt)

  08.03.2005

Hallo Herr Neef,

zu 2.)
die Kosten für eine Untersuchung nach TrinkwV (mikrobiologische und physikalisch-chemische Parameter, Schwermetalle, Pestizide etc...) liegen für Wasserversorgungsunternehmen nach meinem Kenntnisstand je nach Umfang zwischen 700 und 800 Euro (ohne evtl. dazu kommende Probenahmekosten und Sonderuntersuchungen).

zu 4.) in Ergänzung zu Freds Antwort: Ein Brauchwassernetz (Regenwasser, Grauwasser .. kurzum alles Nichttrinkwasser) darf keine Verbindung mit einem Trinkwassernetz haben!

Gruß
M. Schmidt
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2005

Hallo Gerhard,

zu 1.
Sofern dieses Wasser als Trinkwasser, auch in den dazugehörigen Varianten (Duschen usw.) genutzt wird, musst Du nachweisen, dass dieses Wasser Trinkwasserqualität hat. Die Untersuchungen können daher nicht umgangen werden. Du würdest Dir und Deiner Familie auch evtl. selber schaden, wenn Schadstoffe enthalten sind, die Deine Aufbereitungsanklage evtl. nicht rausholt.

zu 2.
Kann ich Dir leider für den privaten Bereich nicht beanworten. Am besten eine Liste von zugelassen Labors beim Gesundheitsamt erfragen und sich dann Preise geben lassen.

zu 3.
Laut AVB-Wasser-V und ggfs. der Wasserversorgungssatzung Deines Wasserversorgers bist Du verpflichtet, jegliche Art von Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen usw.) zu melden.
Stellt sich auch die Frage, ob die Wassermenge aus dem Brunnen der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird? - Stichwort Kanalgebühren

zu 4.
Wenn nach der Aufbereitung keine Trinkwasserqualität gegeben wäre, würdest Du Dir auch selber schaden (s. zu 1.) Dann könnte ggfs. das Wasser nur zu Brauchwasserzwecken (Toilette, Waschmaschine, Gartenbewässerung) verwendet werden. Das Trinkwasser müsste dann, sofern technisch möglich, aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden. Brauchwasser ist meines Wissens nach nicht untersuchungspflichtig.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Fred



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