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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Chlordioxid für Schwimmbadwasser-Desinfektion
Gast (Rudi Claus)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.03.2003

Hallo Schwimmbadwasser-Aufbereiter und -innen,

in einem Seminar wurde behauptet, dass der Einsatz von Chlordioxid nach einer neuen DIN nicht mehr eingesetzt werden darf. Um welche DIN es sich dabei handelt konnte nicht gesagt werden. Stimmt das? Wenn ja, warum soll ClO2 nicht eingesetzt ? Um welche DIN handelt sich? Für eine Auskunft bin ich sehr dankar.

Rudi Claus



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 10
Gast (karl-Heinz oelze)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.02.2006

Ihre Frage war sehr alt, aber sie stimmt nicht laut DIN 19643 ist es immer noch erlaubt
Gast (Leonhard Lauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 12.10.2004!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Kluth,

es freut mich, dass auch Sie positive Erfahrungen mit Chlordioxid gemacht haben. Aus Gründen der Ausgewogenheit habe jedoch auch ich noch einiges anzumerken und werde dies auch belegen:

Der erforderliche massive Peroxodisulfatüberschuss des Verfahrens stört -ProMinent-unabhängig- die Chlordioxidbestimmung (Iodometrie, DPD1), so dass die Frage, auf was die Sonde letztlich abgeglichen wird, durchaus berechtigt ist. Und nicht nur unsere amperometrische Sonden haben bei Oxidationsmittelgemischen ihre systembedingten Querempfindlichkeiten.

Gemäß DIN EN 12671 ist, wie Sie richtig zitieren, das Chlorit-Peroxodisulfat-Verfahren erlaubt, es ist aber "bis heute unbedeutend geblieben" (A.1.2). Wer diese Variante z.B. für das Trinkwasser propagiert, der muß sich angesichts der für den Chlordioxideinsatz in der  Liste nach $11 TrinkwV geforderten technischen Regeln (W 224/W624) allerdings einige Fragen stellen lassen, z.B. :

-durch welche AUTOMATISCHEN Überwachungsorgane er sicherstellt, daß die -tagelange- Reaktion optimal (Zeit, Temperatur) abläuft und an der Impfstelle sicher abgeschlossen ist.
-wie kann die Chloritfreiheit der Charge -ohne Ionenchromatograph- überprüft werden (s.O.). (Mit der DIN EN 12 671- oder W 224-Analytik geht dies bezeichnenderweise nicht)  
- durch welche Maßnahmen wird ein hinsichtlich Vermeidung von Chlordioxidemissionen mindestens ebenso hoher Sicherheitsstandard erreicht, wie dies bei Einhaltung der erwähnten technischen Regeln gewährleistet wird.
- weshalb wird PE als "Reaktor-Behälter-Material" verwendet, obwohl dieses gegenüber Chlordioxid erwiesenermaßen nicht beständig ist (DECHEMA Werkstofftabelle E 31 "Chlordioxid (Bleichlösungen)" 1992)

Die Tatsache, dass eine Chlordioxid-Lösung von kleiner 3 g/L kein Gefahrstoff im Sinne der Verordnung ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Gasphase im Behälter bei 20 °C praktisch bis zum Schluß rund 2,5 Vol. % (= 25.000 ppm) enthält und somit als T+ = sehr giftig (s.http://biade.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm) zu klassifizieren ist. 19 ppm waren bereits einmal tödlich (Haller, Northgraves, Chlorine Dioxide and Safety, TAPPI, Vol.38, S. 199. 1955) , und "bei kurzzeitiger Einwirkung sehr hoher Konzentrationen drohen Glottiskrampf bzw. reflektorischer Atem- und Herzstillstand" (GESTIS-Stoffdatenbank, s.o.a. link).
Einen Nicht-Laboranten mit dieser Labormethode unter Nicht-Laborbedingungen zu beauftragen, wäre mir daher aus Gründen der Haftung zu heiß, zumal neuerdings auch "Konzentrate" angeboten werden, die dieser Laie auch noch richtig vorverdünnen muss. Ob die in Sicherheitsdaten- oder andern Blättern zu findende Anweisung "Behälter immer dicht geschlossen zu halten"  für einen "Verantwortungsübergang" ausreicht, mögen Juristen beurteilen, für den Anwender jedenfalls ist sie wenig hilfreich, denn er muss ja an den Inhalt herankommen.
Was die angesprochene Korrosivität anbelangt, so wird eine Dosierung von 0,2 ppm Chlordioxid, das z.B. nach dem Chlorit-Säure-Verfahren erzeugt wird, den natürlichen Chlorid-Gehalt des Wassers um 0,5 mg/L erhöhen und eine Säuremenge von 0,36 mg/L eintragen. In VE-Wasser wird dadurch der pH-Wert von 7 auf 5 abgesenkt, ein natürliches Wasser hingegen verliert nur 0,03 °dH seiner Karbonathärte.
Bei höheren Konzentrationen (Rohrspülungen, RO-Anlagen, etc.) hat ein neutral erzeugtes Chlordioxid ohne Zweifel Vorteile. Im Trinkwasser hingegen dürfte das über den Katalysator eingetragene Kupfer verzinkten Leitungen allerdings wenig zuträglich sein.(DIN 50 930 Teil 3 Kapitel 6.4.2). Im übrigen kann aus einem Stagnationsrichtwert für Kupferleitungen nicht  die Zulässigkeit einer Kupferdosierung hergeleitet werden.

Gruß

Leonhard Lauer
Gast (Rainer Kluth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Leonhard Lauer vom 12.10.2004!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Lauer,

kurz nur einige Bemerkungen meinerseits zu Ihrem ansonsten sehr informativen Beitrag.

" Der Zusatz von "manuell" oder "Im-Becken" erzeugtem (via ZAM's) Chlordioxid  führt zu analytischen Interferenzen, und auch die Chlorsensorik wird erfahrungsgemäß zu hohe Werte liefern, die nicht mehr abgleichbar sind."

Das kann ich absolut nicht bestätigen. Ich kenne viele Anwendungen bei den Chlordioxid nach dem Persulfat-Verfahren (DK-DOX) hergestellt wird und die dort eingesetzte Meßtechnik absolut keine Probleme macht. Ich muß allerdings auch sagen, das diese Technik leider nicht von Prominent war. Ich wede aber Morgen mal nachschauen ob ich auch Infos zum einsatz Ihrer Produkten habe. Ist mit Sicherheit interessant ob es da bei den Herstellern verschiedene Ergebnisse gibt. Wenn ich was finde poste ich sie hier im Forum. Ich suche auch noch die Ergebnissse vom Einsatz von ClO2 in einem städtischen Hallenbad raus.

Membrananwendungen.
Gerade hier ist das Chlordioxid aus dem DK-Dox Verfahren immer erste Wahl da, es vom pH-Wert und Chloridgehalt klare Vorteile gibt. Ich setze es in vielen Anlagen bereits seit Jahren erfolgreich ein (UO und organische MF-Membranen sowie NF-Membranen)

Einsatz im Trinkwasser (händische Verfahren)
Chlordioxid für den menschlichen Gebrauch darf nur mit den drei in der DIN EN 12671 genannten Verfahren hergestellt werden...... Eines dieser Verfahren ist das  Chlorit Natriumperoxodisulfat Verfahren.

Bei dem Chlorit Natriumperoxodisulfat Verfahren, welches im Übrigen auch durch den DVGW Arbeitsblatt W 291 beschrieben und empfohlen wird, handelt es sich somit um das in Hinblick auf die Korrosion schonenste Herstellungsverfahren für eine dahingehend einzusetzende Chlordioxidlösung.

Zum Schluß noch eins. Ich setzte auch ClO2 nach dem Salzsäure Chlorit Verfahren ein. Es kommt halt immer auf die Anwendung an. Z.B in der Legionellenprofilaxe in Kühltüremen oder Waschmaschinen habe ich Erzeugungsanlagen nach dem Salzsäure Chlorit Verfahren im Einsatz. Bisher mit sehr gutem Erfolg.

Ich werde mir aber auf jedden Fall gerne mal Ihre Anlagen im internet ansehen. Vielleicht ist ja was für ein laufendes Projekt dabei.

Gruß

Rainer Kluth
Gast (Leonhard Lauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 21.09.2004!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Kluth,

was von solchen manuellen Chlordioxidherstellverfahren zu halten ist, hat L.Weber im Artikel "UO-Membranbeständigkeit gegen Chlordioxid" von Claudia umfassend dargestellt. Sie sind als Laborverfahren weder in der Liste nach § 11 TrinkwV noch in der alten DIN 19643 noch in der UVV "Chlorung von Wasser" erwähnt.

Der Ersatz von Chlor durch Chlordioxid im Schwimmbad bedeutet, dass z.B. bei 0,3 ppm Chlordioxid über der Wasseroberfläche bei 25 °C mit einer Gasphase von 8,6 mg/m³ (s. DIN EN 12 671 Kapitel 3.3.3) zu rechnen ist. Dies ist das 28 fache des MAK-Wertes !! Auch aus diesem Grund wurde das rund 20:1 Chlor/Chlordioxid-Verhältnis in der  alten DIN festgeschrieben.

Das erwähnte 2,5 fache Oxidationspotential ist bei pH um 7 nur gegenüber starken Reduktionsmitteln wie Sulfit oder Fe2+) wirksam, die aber weder im Trink- noch im Schwimmbeckenwasser vorkommen. Das Endprodukt ist daher Chlorit, was ja auch im Umrechnungsfaktor von 1,9:1 (statt 1:2,6 !) zum Ausdruck kommt.

Der Zusatz von "manuell" oder "Im-Becken" erzeugtem (via ZAM's) Chlordioxid  führt zu analytischen Interferenzen, und auch die Chlorsensorik wird erfahrungsgemäß zu hohe Werte liefern, die nicht mehr abgleichbar sind.

Auch wir sind wie bekannt für Chlordioxid eingestellt, aber das Risiko sollte sich hierbei auf die Bakterien beschränken.  

mfG

Leonhard Lauer      
Gast (Rainer Kluth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.09.2004

Hallo Herr Claus,

wie der Kollege Steinmeier bereits ausgeführt hat steht es wircklich nicht mehr in der DIN. Gemacht wird es aber trotzdem und zwar als Chlor-Chlordioxidverfahren. Sie finden übrigens in der Zeitschrift "Das Schwimmbad und sein Personal" in der Ausgabe März 2004 drei sehr interessante Artikel genau zu diesem Thema. Würde ich mir mal besorgen.

Ich weiß jetzt nicht wie weit sie in dieser Thematik fit sind, daher einige kurze Infos.
- Chlor ist nach der TVO immer nur die zweitbeste Wahl zur Desinfektion von TRinkwaser (siehe TVO) da bei der Chlorung Nebenprodukte entstehen (Chloramine, THM).
- Chlor ist nicht zur Beseitigung von Legionellen bzw. zur Legionellenprofilaxe geeignet.
- Chlordioxid muß im Schwimmbad (nicht im TRinkwasser) immer zusammen mirt einer bestimmten Konzentration Chlor dosiert werden um die Entstehung von Chlorit zu vermeiden.
- Chlordioxid hat ein um bis zu 2,5 fach höheres Oxidationspotential und wirkt schneller.
- Die Meß- und Regeltechnik unterscheidet sich nicht von der bei Chlor. Anstelle einer Chlorelektrode wird mit einer Chlordioxidelektrode gearbeitet oder ein Umrechnungsfaktor verwendet.

Weitere Infos habe ich auf der DK-Dox Seite www.kueke.de gefunden. Dort wird das Ganze recht anschaulich beschrieben.

Gruß

Rainer
Gast (Sascha Benecke)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.09.2004

Die Antwort habe ich gefunden nach einigem suchen!

Laut der Trinkwasserverordnung ist dies doch erlaubt. Das Beckenwasser soll dem Trinkwasser doch so ziemlich gleich stehen.
Warum die DIN 19643 nicht über ClO2 schreibt, weiß ich nicht.
Gast (Sascha Benecke)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.09.2004

Hmmm, das hört sich alles toll! Nur eins verstehe ich nicht: Wieso soll ich dann ein Referat schreiben?

Also: Ich mache eine Lehre als Fachangestellter für Bäderbetriebe und soll ein Referat halten über das Chlordioxid Verfahren. Hier erfahre ich, das das laut DIN 19643 gar nicht zulässig ist oder basierte das nur auf gerüchten!? Einige meinten ja nur, das es sich um die DIN 19643 handeln KÖNNTE! In der DIN habe ich auf die schnelle nichts gefunden!

Meine Frage: Hat einer schon mal die DIN 19643 studier und kann mir gewisheit geben?

Vielleicht will der Lehrer das einfach nur hören, das dieses Verfahren nicht zulässig ist in Bädern.
Gast (Ulrich Paskert)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2003

Hallo Herr Claus,

um die Vorteile des Chlordioxids in der Badewasseraufbereitung in Verbindung mit Kohlehältigen Filtermaterialien zu nutzen gibt es das WAPOTEC-HydroSan/HydroXan-Verfahren.
Dieses Verfahren ist Bestandteil der Österreichischen Bäderhygieneverordnung und somit in der EU zugelassen.
Bei Interesse sende ich Ihnen gern Infos.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Paskert
Gast (Armin Steinmeier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.10.2003

Hallo Herr Claus,
es handelt sich um die DIN 19643-1. Darin ist Chlordioxid als Verfahren zur Aufbereitung von Schwimm-beckenwasser nicht mehr aufgeführt. Allein zur Filter-desinfektion (z.B. bei erhöhtem THM-Gehalt oder legionellen kann es derzeit noch eingesetzt werden, weil anschließend eine Rückspülung erfolgt und damit Restbestände nicht mehr in das Wasser gelangen.
Gast (Jürgen Kulzer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2003

Hallo Herr Claus,

bei der von Ihen gesuchten DIN kann es sich meines Erachtens nur um die DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser"
handeln.
Ob sich hinsichtlich der ClO2 desinfektion etwas geändert hat, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kulzer
-----------------------------
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