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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Hamburger Wasserwerke treten aus BGW aus!
Gast (Gerd-Wilhelm Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.08.2001

die Hamburger Wasserwerke schreiben uns.

Eingangs möchte ich um Ihr Verständnis bitten, dass dieses Schreiben ohne persönliche Adressaten und mit Unterschriftskopie abgefasst ist. Der Grund liegt im großen Empfängerkreis, der neben den Mitgliedern des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zahlreiche weitere Wasserversorgungsbetriebe und
Wasserbeschaffungsverbände umfasst. Ich wende mich an einen möglichst großen Kreis, weil mich die Interessenvertretung der Wasserwirtschaft durch den BGW
mit großer Sorge erfüllt. Sie wird offenbar für weniger
wichtig gehalten als die Gaswirtschaft. Dies findet bereits seinen Ausdruck in der Besetzung des BGW-Präsidiums ausschließlich mit Vertretern der Gasseite.
Darüber hinaus löst sich der BGW zunehmend von der Gesamtheit der deutschen Wasserversorger und ihrem bewährten Fundament.
Als Person möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin Geschäftsführer der Hamburger Wasserwerke GmbH und zugleich Vorstandsmitglied im BGW und Vizepräsident Wasser in der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Während die deutsche Wasserwirtschaft im technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich ein weithin anerkanntes Fundament für die Zukunft geschaffen hat, wird dessen Bedeutung und damit auch jene der Wasserwirtschaft vom BGW nicht angemessen dargestellt, womöglich nicht einmal richtig erkannt. Jedenfalls beruhen die Grundlagen der Wasserversorgung nicht auf Kaufen und Verkaufen und auf der Verfolgung von Einzelinteressen.

Obwohl die weit überwiegend in öffentlicher Hand befindliche Wasserversorgung mit ihrer vielfältigen Struktur im internationalen Vergleich hervorragend ab-
schneidet, wird sie seit einiger Zeit eher schlechtge-
redet. Das geschieht teils aus Unkenntnis, teils wider
besseren Wissens in der Absicht, die Wasserversorgung
für rein kommerzielle Interessen aufzubrechen. Letztere
haben ihren Ausdruck unter anderem in dem von Bundes-
wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur Marktöffnung der Wasserversorgung gefunden.

Angesichts der zumindest fahrlässigen Herabsetzung der deutschen Wasserversorgung auch gegenüber der Politik, den Bestrebungen, der Wasserversorgung mehr Wettbewerb
mit höchst zweifelhaften Nutzen zu verordnen und sie
ganz oder teilweise der kommunalen Verantwortung zu
entziehen, bedarf sie einer starken und eindeutigen
Vertretung. Dies gilt auch im Hinblick auf die ohnehin
begonnene Strukturveränderung der Wasserversorgung durch Privatisierungen unterschiedlicher Art.

Die Positionsbestimmung hätte sich an den wohlverstandenen Interessen der Kunden und der kommenden Generationen zu orientieren, an einer konse-
quenten Qualitätspolitik, an Gewässer- und Umweltschutz, an der lokalen Verantwortung für die Wasserversorgung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Alle diese Faktoren zusammen machen eine nachhaltige Wasserversorgung aus, für die es zu kämpfen lohnt.

Bei der Verbandspolitik des BGW vermisse ich diese ein-
deutige Positionierung. Im Unterschied zur Gaswirtschaft, die von großen Konzernen mit einer klaren Strategie bis in dei Verbandsvertretung bestimmt wird, läuft die Wasserwirtschaft im BGW eher am Rande mit. Zu zentralen Zukunftsfragen der Wasser-
versorgung findet keine eindeutige und rechtzeitige
Festlegung der Position zwischen Präsidium und Geschäftsführung statt. Ebenso mangelt es an einer sachbezogenen, vertrauensvollen inhaltlichen Abstimmung
mit den übrigen Verbänden des Wasserfachs. Das ist bereits wegen der wichtigen Normungstätigkeit des DVGW
und der von ihm getragenen hochrangigen Forschungstätigkeit seit den Tagen von Herrn Professor
Sontheimer besonders nachteilig. Es bekümmert mich sehr, wie von Fachfremden ein gemeinsames Erbe verspielt zu werden droht, weil es nur noch um Geld und
Macht gehen soll.

Vor allem aber lässt der BGW die gebotene einheitliche
Interessenvertretung der in ihm vertretenen Wasserver-
sorger vermissen. Der BGW trat bisher mit dem Selbst-
verständnis auf, alle Wasserversorgungsbetriebe und
Zweckverbände zu vertreten, in gewisser Weise auch als
Sprecher der nicht im BGW organisierten kleineren
Wasserversorger und Verbände wirken zu können. Dabei
wurde kein Unterschied zwischen großen und kleinen Betrieben und öffentlichen und privaten gemacht.

Heute hat sich dies geändert. Der BGW hat vielfach die vorhandene Struktur als überholt, nicht zeitgemäß oder
gar als "wasserwirtschaftliches Biedermeier" dargestellt, in die der Wind des Wettbewerbs fahren müsse, um die sogenannte Effizienz zu fördern und auf
internationalen Märkten mitspielen zu können.

Darin äußert sich ein Unverständnis und sogar eine Missachtung der bestehenden Struktur, deren Leistung alles in allem unbestritten ist und die zur Zufriedenheit der Kunden beigetragen hat. Ursache ist ein falsches Verständnis von internationalem Wettbewerb
und ein beschränktes Verständnis von Effizienz in Richtung auf immer kurzfristigeres Kostendenken. Hinter
der vom BGW ganz hoch gestellten Wettbewerbsorientierung steht allerdings ganz schlichte
Interessenvertretung von privaten Großfirmen der Gas- und Stromwirtschaft, die günstigere Rahmenbedingungen
für den erweiterten Einstieg in die Wasserversorgung anstreben.

Dementsprechend sind vom BGW seit Jahren keine positiven Stellungnahmen zur Sicherung des Anspruchs der öffentlichen Wasserversorgung und der kleineren Wasserversorger und Verbände zu vernehmen, die auf der
Wasserseite die überwältigende Mehrheit bilden. Dies
ist besonders zu kritisieren im Umgang mit dem vom
Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gut-
achten und in verschiedenen Entwürfen zur EU-Wasser-
politik, auf die ich hier im Detail nicht eingehen möchte.

Verbandsarbeit kann nur dann angemessen und erfolgreich
sein, wenn sie klar, nach innen und außen transparent und von dem Willen getragen ist, die Interessen aller Mitglieder zu vertreten und zum Ausdruck zu bringen. Diese Kriterien sehe ich im BGW in den letzten Jahren immer weniger erfüllt.

Trotz vieler Bemühungen, die Interessen der Wasserwirtschaft im BGW besser zur Geltung zu bringen und der Auslieferung der Wasserversorgung an Marktinteressenten entgegenzuwirken, muss ich weiterhin
eine unklare, widersprüchliche und an Einzelinteressen
ausgerichtete Verbandspolitik feststellen.

Die Hamburger Wasserwerke GmbH haben deshalb den Schluss gezogen, Ihre Mitgliedschaft im BGW zu kündigen.

Wir tun dies nicht leichten Herzens. Die HWW sind nicht nur das älteste deutsche und zugleich größte rein
kommunale Wasserversorgungsunternehmen, sondern haben
sich seit Jahrzehnten in den Verbänden und zahlreichen
Gremien und Fachausschüssen engagiert. Andererseits wollen wir mit unserem guten Namen und unserer auf Nachhaltigkeit und Verantwortung in der Region verpflichteten Unternehmenspolitik nicht für eine Verbandsstrategie stehen, die wir missbilligen müssen.

Mit unserer Kritik stehen wir nicht allein, ebenso wenig wie mit unserem Wunsch, das gute Erbe der deutschen Wasserwirtschaft zu erhalten. Dafür hoffen
wir auf ein breites Einverständnis.

Wir halten es für sinnvoll, eine deutliche Positionierung der deutschen Wasserversorgung gegenüber
Politik und Öffentlichkeit zu erreichen, die sich den
Grundsätzen der Nachhaltigkeit, der hohen Produktquali-
tät und dem Gewässerschutz aus Verantwortung für die
Verbraucher und für die Zukunft verpflichtet fühlt. Dies darf nicht Lippenbekenntnis bleiben angesichts von
Interessen, die vorrangig auf Marktmacht und Gewinnerzielung setzen.

Ihre Meinung und gegebenenfalls Ihre Vorschläge würden
uns sehr interessieren. Bitte schreiben Sie uns an unsere Postanschrift oder an die E-mail-Adresse
PR@hww-hamburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Hanno Hames


Wir bitten um rege Diskussion!!!!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2001

Am 9.8. erhielt Wasser.de folgende Klarstellung per Fax.
Diese ist auch auf der Seite des BGW zu finden ist.
http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/publik/trinkwasser/klare_worte.htm


8. August 2001



Klare Worte



Zu den von Herrn Dr. Hames, Geschäftsführer Hamburger Wasserwerke GmbH, in der Presse direkt und indirekt geäußerten Kritikpunkten stellt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. - BGW - klar:



1. Die Aussage, dass der BGW die Wasserversorgung nicht als öffentliche Aufgabe schon aus Gründen der Hygiene und der langfristigen Sicherung ansieht, ist falsch.

BGW-Zitat aus der Stellungnahme zum Brüsseler Entschließungsantrag vom 9. Juli 20011):
"Die generelle Enthoheitlichung wird abgelehnt. Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Organisation der Wasserver- und Abwasserentsorger sollte bewahrt werden."

1) Erste Positionierung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW), Berlin, zu dem Entwurf eines Entschließungsantrages des Ausschusses für Wirtschaft und Währung "Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission "Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa" (KOM (2000) 580-C 5-0000/0000-0000/0000 (COS)) vom 8. Mai 2001

2. Die Aussage, dass BGW die Liberalisierung á la Brüssel wie auf dem Telekommunikationsmarkt oder in der Energiewirtschaft unterstützt, ist falsch.

BGW-Zitat "Stellungnahme" vom 9. Juli 20011):
"Wasser und Abwasser sind wegen ihrer gesundheitlichen, sozialen und ökologischen Relevanz nicht mit Strom oder Telekommunikation gleichzusetzen. Wasser ist entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht als "übliche Handelsware" anzusehen. Übliche Marktregeln können deshalb nicht einfach übertragen werden. Der BGW lehnt die vom Wirtschaftsausschuss (des Europäischen Parlaments) befürworteten Marktöffnungsmodelle à la Brüssel ab."

3. Die Aussage, dass der BGW Wasser qua Wettbewerb vom Bodensee nach Hamburg leiten will und technische Probleme nicht erkenne, ist absurd.

BGW-Zitat "Stellungnahme" vom 9. Juli 20011):
"Die Wasserversorgung in der EU erfolgt aus lokalen oder regionalen Ressourcen. Ein Handel zwischen den Mitgliedstaaten findet bisher so nicht statt und ist auch vor dem Hintergrund der in der EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Flusseinzugsgebiete fest-gelegten Bewirtschaftungsziele nicht erforderlich."

BGW-Zitat "Würzburger Papier2)":
"Da Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung natürliche Monopole sind, sind nach mittlerweile übereinstimmender Expertenmeinung paralleler Leitungsbau und Durchleitung aus wirtschaftlichen, in bestimmten Fällen auch aus technischen Gründen, in der Regel nicht darstellbar."

4. Die Aussage, BGW hätte sich nicht zu einer nachhaltigen Wasserversorgung positioniert, ist falsch.

BGW-Zitat "Stellungnahme" vom 9. Juli 20011):
"BGW-Forderung: Aufnahme (in den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zur Daseinsvorsorge Wasser) der Konditionen Vorsorgemaßnahmen, Kostendeckung, ökologische Wasserbewirtschaftung und Nachhaltigkeit.

Begründung: ... Den in EG-Trinkwasserrichtlinie, EG-Wasserrahmenrichtlinie und den Rio-Beschlüssen festgelegten Maßstäben wie Nachhaltigkeit, ökologischer Wassergewinnung, Vorsorge statt Reparatur, Kostendeckungsprinzip, Substanzerhaltung der Anlagen und Verschlechterungsverbot trägt dieser Antrag nicht hinreichend Rechnung ..."

2) "Liberalisierung in der Wasserwirtschaft - Ziele und Maßnahmen aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V., Berlin", (Würzburger Papier)

5. Die Aussage, dass der BGW dafür ist, Investitionen jetzt nicht zu tätigen und nur nach dem "Shareholder-Prinzip" vorgegangen wird, ist falsch.

BGW-Statement zum "Vorläufigen Thesenpapier" vom 26. März 20013):
"Beibehaltung der "Substanzerhaltung" bei der Kostendeckung auf EU-Ebene."


"Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, bei der Umsetzung der Kostendeckung der Wasserpreise die Kosten der Substanzerhaltung auszuklammern. Durch diese Regelung würden kalifornische Verhältnisse in der Wasserversorgung in Europa legalisiert - zum Schaden der Verbraucher. Der BGW fordert die Bundesregierung auf, die EU-Mitteilung KOM (2000) 477 endg. zu prüfen und die Kosten zur Substanzerhaltung verbindlich dort einzubringen."

6. Die Aussage, dass sich BGW nicht für den Fortbestand der Wasserqualität sowie des Gewässer- und Umweltschutzes einsetzt, ist falsch. Ebenso Die Aussage, dass der BGW will, dass man in Deutschland nicht aus jedem Wasserhahn trinken kann und Mineralwasser in Plastikflaschen kaufen muss. Die Aussage, dass der BGW einen Wettbewerb der niedrigen Preise mit der Konsequenz schlechterer Wasserqualitäten will, ist absurd.

3) Statement des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW), Berlin zum - Vorläufigen Thesenpapier - Stand 21. Februar 2001 "Optionen , Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft" (BMWi-Forschungsvorhaben 11/00) anlässlich des BMWi-Workshops am 27. März 2001 in Berlin


BGW-Zitat: "Würzburger Papier2)"
"Die deutsche Wasserwirtschaft unterstützt den gesellschaftlichen Konsens, den hohen Standard beim Lebensmittel Trinkwasser zu erhalten.
Es gelten für die deutsche Wasserwirtschaft Grundvoraussetzungen, die unverzichtbar sind:
- Erhalt des hohen Qualitätsstandards für Wasser als Lebensmittel Nr. 1,
- Ökologische Gewinnung bei nachhaltiger Sicherung der Ressourcen,
- Kostenorientiertes Handeln im Interesse von Verbrauchern, Kommunen und Wirtschaft ..."

BGW-Zitat Stellungnahme zum vorläufigen Thesenpapier der BMWi-Gutachter vom 26. März 20013):
"Das britische Preisregulierungsmodell lehnt die deutsche Wasserwirtschaft ab. Das britische Preisregulierungsmodell führt zur Qualitätsminderung und zum Verlust des ökologischen Standards. Es widerspricht der Nachhaltigkeit und Vorsorge. In Deutschland erfolgen Investitionen zur Substanzerhaltung, zur Qualitätsoptimierung und zur Versorgungssicherheit für die Bevölkerung."

7. Die Aussage, das der BGW gegen eine demokratische und für eine Kontrolle nur durch Aktionäre ist, ist falsch.

BGW-Zitat "Würzburger Papier2)":
"Es gelten für die deutsche Wasserwirtschaft Grundvoraussetzungen, die unverzichtbar sind:
... - Wahrung der Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Organisationsform der Wasserver- und Abwasserentsorgung."

BGW-Zitat "Stellungnahme" vom 9. Juli 20011):
"BGW-Forderung: Eine generelle Enthoheitlichung wird abgelehnt.
Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Organisation der Wasserver- und Abwasserentsorger sollte bewahrt werden."

8. Die Aussage, dass der BGW vor allem die Interessen Privater, nicht aber der Kommunen und kleineren Unternehmen vertritt, ist falsch.

BGW-Zitat "Stellungnahme" vom 9. Juli 2001 zu der im Entwurf des Entschließungsantrages geforderten Bevorzugung der Privaten bei gleichen Leistungen1):
"Die von dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments befürwortete Ungleichbehandlung öffentlicher Betriebe wird vom BGW abgelehnt.

Das vom Ausschuss befürwortete Modell, wonach eine Beauftragung auch in noch nicht liberalisierten unternehmerischen Bereichen von der öffentlichen Hand grundsätzlich eine vorherige Ausschreibung voraussetzt, wird abgelehnt.

Wegen der stärkeren Finanzkraft großer Unternehmen sind kommunale Unternehmen, die auf eine Beibehaltung bzw. Vervollständigung des Querverbundes als die Strategie zur Anpassung angewiesen sind, bei einer Ausschreibung in der Regel chancenlos."

9. Die Aussage, dass der BGW sachfremde Interessen durch die Aufnahme von Banken, Versicherungen und Unternehmensberatern über die Belange der Wasserwirtschaft stellt, ist falsch.

Die BGW-Wasserpolitik beruht ausschließlich auf dem Konsens der ordentlichen BGW-Mitglieder.
Die BGW-Mitgliederversammlung hat 1996 einstimmig eine außerordentliche Mitgliedschaft eingeführt, über die in jedem Einzelfall der Vorstand und damit auch die Hamburger Wasserwerke GmbH entscheiden. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht, nehmen nicht an den Ausschußsitzungen teil und können somit keine Wasserpolitik im Verband mitgestalten.

10. Die Aussage, dass der BGW die Interessen der Wasserversorger nicht vertritt, zumal das Präsidium nur aus Vertretern der Gaswirtschaft bestehe, ist falsch.

Die wasserpolitische Positionierung des BGW wird in den "wasserpolitischen" Ausschüssen des BGW auf Bundes- und Landesebene festgelegt, und zwar ausschließlich von ordentlichen BGW-Mitgliedern.

Im April 2001 ist das BGW-Präsidium einstimmig und damit auch von den Vertretern der Wasserseite gewählt worden. Es ist selbstverständlich, dass die politische Interessenvertretung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen auch in der Präsidiumsstruktur Ausdruck finden muss. Es ist bekannt, dass an den Präsidiumssitzungen auch die Vorsitzenden der BGW-Hauptausschüsse "Wirtschaft Wasser" und "Wasserpreise" sowie der DVGW-Präsident teilnehmen.


BGW - intern

Der BGW hat rund 1150 Mitglieder im Bereich Wasser. Er repräsentiert rund 75 Prozent der öffentlichen Wasserversorgung. Mitglieder sind vor allem öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Zweckverbände, kommunale Stadtwerke, kommunale Eigen- und Regiebetriebe (insgesamt rund 62 Prozent) sowie privatrechtliche Unternehmen wie kommunale Stadtwerke als Eigengesellschaften (rund 25 Prozent, voll im kommunalen Besitz) und gemischt öffentlich-privatwirtschaftliche Gesellschaften mit kommunal und privaten Besitzanteilen (13 Prozent).

Wasserversorgung in Deutschland

In Deutschland gibt es 6655 Wasserversorgungsunternehmen.

Rund 85 Prozent der Unternehmen sind öffentlich-rechtlich organisiert. 15 Prozent der Unternehmen sind als AG oder GmbH privatrechtlich organisiert, von denen sich die meisten im kommunalen Besitz befinden oder private Beteiligungen haben. Versorger mit rein privater Eigentümerschaft gibt es praktisch nicht.

Über 50 Prozent der gelieferten Wassermenge wird von Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform abgegeben. Rund 75 Prozent der gelieferten Wassermenge wird von Unternehmen abgegeben, die voll im kommunalen Besitz sind. Die restlichen 25 Prozent werden von Unternehmen mit privaten und komunalen Besitzanteilen geliefert. Dort liegt der Anteil der Kommunen in der Regel über 50 Prozent.

Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2001

//Stellungnahme des BGW zum Schreiben der Hamburger Wasserwerke//


An die
Wasserver- und
Abwasserentsorgungsunternehmen
WA Nr. 3
31.07.2001





Sehr geehrte Damen und Herren,

der Geschäftsführer der Hamburger Wasserwerke GmbH hat in einem öffentlichen Schreiben an die Repräsentanten und Unternehmen der deutschen Wasserwirtschaft die Interessenvertretung durch den Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) massiv kritisiert. Eine Erklärung hierzu erhalten Sie als Anlage.


Mit freundlichen Grüßen





Dr. Manfred Scholle
Präsident Dr. Wolf Pluge
Hauptgeschäftsführer




Anlage





Erklärung





Der Geschäftsführer der Hamburger Wasserwerke GmbH hat in einem öffentlichen Schreiben an Repräsentanten und Unternehmen der deutschen Wasserwirtschaft die Interessenvertretung durch den Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) massiv kritisiert. Hierzu erklärt der BGW:

Auf Grundlage der Beratungen im BGW-Hauptausschuß „Wirtschaft Wasser" hat der Bundesvorstand am 29. Mai 2001 in Essen eine Wasserprogrammatik verabschiedet. Die BGW-Mitgliedsunternehmen haben für die Interessenvertretung in der Liberalisierungsdiskussion folgende „klassische" Grundvoraussetzungen festgeschrieben, die unverzichtbar sind:

- Erhalt des hohen Qualitätsstandard für Wasser als Lebensmittel Nr. 1
- Ökologische Gewinnung bei nachhaltiger Sicherung der Ressourcen
- Kostenorientiertes Handeln im Interesse von Verbrauchern, Kommunen und Wirtschaft
- Beibehaltung der Fachnormung durch DVGW/ATV-DVWK
- Wahrung der Entscheidungsfreiheit der Kommunen über die Organisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung

Mit hoher Kompetenz und persönlichem Einsatz zum Wohle der gesamten deutschen Wasserwirtschaft nehmen die ehrenamtlichen Gremien sowie die Geschäftsführungen des BGW auf Bundes- und Landesebene ihr Mandat wahr. Die BGW-Interessenpolitik entfaltet in Bund und Ländern sowie in Europa hohe Wirksamkeit im Sinne der Mitgliedsunternehmen.

Theorien, Behauptungen und Unterstellungen, die dies in Abrede stellen, wie dies in dem eingangs erwähnten Schreiben geschehen ist, entsprechen nicht der Realität. Sie sind teilweise absurd.

Wasserpolitik, die Einfluß behalten und politische Meinungsbildung mitgestalten will, braucht Dialogfähigkeit. Hier sind Blockadehaltung und Schwarz-Weiß-Malerei fehl am Platze.

Der BGW bietet ein bewährtes Forum für den offenen und kritischen Dialog aller Unternehmen, unabhängig von Rechtsform, Größe und Eigentümerstruktur. Angesichts der politischen Entscheidungsprozesse in Berlin und Brüssel gilt es jetzt, die Dinge entschlossen und gemeinsam anzupacken und die nahezu einhellige Positionierung der deutschen Wasserwirtschaft tatkräftig zu vertreten. Es ist selbstverständlich, daß die politische Interessenvertretung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen auch in der Präsidiumsstruktur Ausdruck finden muß.




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